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EStG: Kommentar, Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn
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§ 62 - 62a EStG - Berücksichtigung besonderer Verhältnisse (Kirchmayr/Schaunig)
Kirchmayr/Schaunig
22. Lfg
Oktober 2021
1. Allgemeines
Kirchmayr/Schaunig
in
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn
(Hrsg), Kommentar zum EStG (22. Lfg 2021) § 62 - 62a EStG - Berücksichtigung besonderer Verhältnisse Rz 1
1
Historische Genese
: § 62a wurde mit dem BBKG 2010 eingeführt. Die Norm ist mit 1.1.2011 in Kraft getreten (§ 124b Z 176). Sowohl mit dem 2. AbgÄG 2014 als auch mit dem AbgÄG 2016 wurde § 62a schrittweise erweitert.
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