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Aktuelle Hinweise zu § 44 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

Kirchmayr/Sturma25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In § 44 Abs 7 wird die Wortfolge „Versicherungsnummer gemäß § 31 ASVG“ durch das Wort „Sozialversicherungsnummer“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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