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Aktuelle Hinweise zu § 42 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In § 42 Abs 1 Z 3 wird der Verweis „§ 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15, 16, oder 17“ durch den Verweis „§ 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 18“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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