Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)
In § 41 Abs 1 Z 13 wird die Bezeichnung „Homeoffice-Pauschale“ durch „Telearbeitspauschale“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 41 Abs 1 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2024/110 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ist erstmalig anzuwenden, wenn
