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Aktuelle Hinweise zu § 39 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

§ 39 wird wie folgt geändert:

In Abs 1 wird folgender Satz angefügt:

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