vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 35 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)

In § 35 Abs 1 dritter Teilstrich wird der Betrag „6 937“ jeweils durch den Betrag „7 284“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!