Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)
In § 34 Abs 4 zweiter Teilstrich wird der Betrag „6 937“ jeweils durch den Betrag „7 284“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)
In § 34 Abs 4 zweiter Teilstrich wird der Betrag „6 937“ jeweils durch den Betrag „7 284“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
