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Aktuelle Hinweise zu § 32 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

§ 32 Abs 3 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Text erhält die Bezifferung „1.“.

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