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Aktuelle Hinweise zu § 26 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)

In § 26 Z 9 wird die Bezeichnung „Homeoffice-Pauschale“ jeweils durch „Telearbeitspauschale“ ersetzt und lit a lautet:

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