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Aktuelle Hinweise zu § 21 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 (BGBl II 2024/406)

Auf Grund des § 17 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 5a des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 144/2024, wird verordnet:

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