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Aktuelle Hinweise zu § 17 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)

§ 17 Abs 3a wird wie folgt geändert:

a) In Z 2 lautet der erste Satz:

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