Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)
1. In § 16 Abs 1 Z 7 wird die Bezeichnung „Homeoffice-Pauschale“ durch „Telearbeitspauschale“ ersetzt.
2. § 16 Abs 1 Z 7a wird wie folgt geändert:
Im Einleitungssatz entfällt die Wortfolge „der seine berufliche Tätigkeit in der Wohnung (im Homeoffice) erbringt und“.