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Aktuelle Hinweise zu § 15 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2024/290)

Auf Grund des § 15 Abs. 2 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnet:

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