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Gesetzestext zu § 8 EStG (Kirchmayr/Wimmer)

Kirchmayr/Wimmer22. LfgFebruar 2020

§ 8 Sonderformen der Absetzung für Abnutzung

 

(1) Von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung ohne Nachweis der Nutzungsdauer bis zu 2,5%. Davon abweichend beträgt bei für Wohnzwecke überlassenen Gebäuden die Absetzung für Abnutzung ohne Nachweis der Nutzungsdauer bis zu 1,5%.

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