vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 203 Abs 1–4 UGB (M. Patloch-Kofler)

Patloch-Kofler26. LfgJuni 2024

§ 203 (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte