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§ 335 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch21. LfgJänner 2015

Inhaltsübersicht

1. Örtliche Zuständigkeit bei Zuständigkeitskonkurrenz mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden

1.1. Hauptzuständigkeit

1
Ist in BA-Verfahren in erster Instanz die örtliche Zuständigkeit mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden gegeben (§ 333), ist diejenige Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bereich sich der

größte Teil der Grundfläche der Betriebsanlage befindet (§ 335 1. Satz).

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