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§ 161 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Organisation von Personenbetreuung

1.1. Vermittlungstätigkeit

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Eine Gewerbeberechtigung für die „Organisation von Personenbetreuung“ ist nötig für die Vermittlung von Gewerbetreibenden, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, an betreuungsbedürftige Personen (§ 161 Abs 1).

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