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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 161 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Organisation von Personenbetreuung
1.1. Vermittlungstätigkeit
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) § 161 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Eine Gewerbeberechtigung für die „Organisation von Personenbetreuung“ ist nötig für die Vermittlung von Gewerbetreibenden, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, an betreuungsbedürftige Personen (§ 161 Abs 1).
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