Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 148 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
14. Lfg
Dezember 2008
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Zuständigkeit für Waffengewerbe betreffend militärische Waffen und militärische Munition
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (14. Lfg 2008) § 148 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung gemäß § 139 Abs 1 Z 2, also für eine Berechtigung, militärische Waffen und militärische Munition
zu erzeugen (§ 139 Abs 1 Z 2 lit a),
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