Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 137b GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
November 2024
1. Berufliche und organisatorische Anforderungen
1.1. Guter Leumund und Befähigung
Rz 1
1
Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, die dazu erforderliche fachliche Eignung gemäß den in der Anlage 9 dargelegten Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 137b Abs 1 erster Satz).
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