vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 137b GewO - Kommentierung (Hanusch)

HanuschNovember 2024

1. Berufliche und organisatorische Anforderungen

1.1. Guter Leumund und Befähigung

1
Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, die dazu erforderliche fachliche Eignung gemäß den in der Anlage 9 dargelegten Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 137b Abs 1 erster Satz).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!