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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 127c GewO - Kommentierung
Hanusch
28. Lfg
Juli 2019
Inhaltsübersicht
1. Besondere Pflichten des außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (28. Lfg 2019) § 127c GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der
Reiseveranstalter
ist zur Sicherstellung gemäß § 127 Abs 1 Z 1 verpflichtet, wenn er
nicht
in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums
niedergelassen
ist und
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