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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 113 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
26. Lfg
April 2018
Inhaltsübersicht
1. Sperrstunde und Aufsperrstunde
1.1. Definitionen und Pflichten der Gewerbetreibenden
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (26. Lfg 2018) § 113 GewO - Kommentierung Rz 1
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Die Sperrstunde ist der Zeitpunkt, zu dem gastgewerbliche Betriebe geschlossen werden müssen. Die Aufsperrstunde ist der Zeitpunkt, zu dem sie geöffnet werden dürfen (§ 113 Abs 1 1. HS).
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