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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 100 GewO (Hanusch)
Hanusch
November 2024
1. Brunnenmeister
1.1. Vorbehaltsrechte
Rz 1
1
Den Brunnenmeistern (§ 94 Z 5) sind bestimmte Arbeiten vorbehalten. Sie sind berechtigt, jene Arbeiten
zu planen,
zu berechnen und
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