Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 87 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
Oktober 2025
1. Entziehung der Gewerbeberechtigung
1.1. Die Entziehungsgründe
Rz 1
1
In mehreren Fällen ist die Behörde gezwungen, die Gewerbeberechtigung zu entziehen. Die GewO regelt in § 87 die Tatbestände, die zur Entziehung führen. Treffen
die
Ausschlussgründe
gemäß § 13 Abs 1 oder 2 zu und muss die Behörde
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!