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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 83a GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
21. Lfg
Jänner 2015
Inhaltsübersicht
1. Pflichten des IPPC-BA-Inhabers bei Auflassung einer IPPC-Anlage
1.1. Anzeige der Auflassung, Inhalt der Auflassungsanzeige
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (21. Lfg 2015) § 83a GewO - Kommentierung Rz 1
1
Im Fall der Auflassung einer IPPC-Anlage muss die Anzeige des BA-Inhabers gemäß § 83 Abs 2 Folgendes enthalten:
Bei Vorliegen eines Berichts über den Ausgangszustand gemäß § 353a Abs 3
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