Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 81c GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
21. Lfg
Jänner 2015
Inhaltsübersicht
1. Unfallverständigungspflicht
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (21. Lfg 2015) § 81c GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der IPPC-BA-Inhaber ist verpflichtet, die Behörde unverzüglich über einen nicht unter den Abschnitt 8a fallenden
Unfall
mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder
Vorfall
mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
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