1. Genehmigung der Betriebsanlage
1.1. Recht auf Genehmigung
Der Antragsteller hat ein subjektives Recht auf Genehmigung der Betriebsanlage (BA), wenn die Schutzinteressen des § 74 Abs 2 GewO (mit oder ohne Auflagen) gewahrt sind1.Die Nachbarn mit Parteistellung gemäß § 356 Abs 3 GewO haben ein subjektives Recht auf Versagung der Genehmigung, wenn ihre Interessen nach § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 und 5 nicht anders zu schützen sind.