vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 GewO - Gesetzestext (Hanusch)

HanuschNovember 2024

3. Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung
von Gewerben

 

§ 8 (1) Voraussetzung der Ausübung eines Gewerbes durch eine natürliche Person ist ihre Eigenberechtigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte