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§ 248 StGB (Salimi/Tipold)

Salimi/Tipold19. LfgNovember 2008

Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole

 

§ 248 (1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

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