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§ 36 StGB (Birklbauer/Stiebellehner)

Birklbauer/Stiebellehner38. LfgJuni 2018

Verhängung von Freiheitsstrafen über Personen unter einundzwanzig Jahren

 

§ 36 Für eine Person, die zur Zeit der Tat das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gelten die in § 19 JGG vorgesehenen Strafdrohungen.

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