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ASVG: Praxiskommentar, Poperl/Trauner/Weißenböck
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§ 577 ASVG (Poperl)
Poperl
68. Lfg
Juli 2019
§ 577 (1)
Personen, die im Jänner 1999 Anspruch haben auf
eine Ausgleichszulage gemäß § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa oder
eine Ausgleichszulage gemäß § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder lit. b oder lit. c,
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