vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 577 ASVG (Poperl)

Poperl68. LfgJuli 2019

§ 577 (1) Personen, die im Jänner 1999 Anspruch haben auf

eine Ausgleichszulage gemäß § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa odereine Ausgleichszulage gemäß § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder lit. b oder lit. c,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte