vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 479a ASVG – Fassung ab 1.1.2020 (Poperl)

Poperl68. LfgJuli 2019

ABSCHNITT IIa.
Krankenversicherung der öffentlich-rechtlich Bediensteten, die der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zur Dienstleistung zugewiesen sind

 

§ 479a Aufgehoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte