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§ 454 ASVG (Taudes)

Taudes70. LfgMai 2020

§ 454 Die Satzung des Dachverbandes hat außer den im § 453 Abs. 1 Einleitung und Abs. 1 Z 2 genannten Bestimmungen auch Bestimmungen über die Aufbringung der Mittel für die Verbandszwecke zu enthalten.

Fassung BGBl 2018/100

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