SECHSTER TEIL
Beziehungen der Träger der Sozialversicherung
(des Dachverbandes) zu den Angehörigen der Gesundheitsberufe und anderen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern
ABSCHNITT I
Gemeinsame Bestimmungen
SECHSTER TEIL
Beziehungen der Träger der Sozialversicherung
(des Dachverbandes) zu den Angehörigen der Gesundheitsberufe und anderen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern
ABSCHNITT I
Gemeinsame Bestimmungen