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2. Die Befreiung für Beteiligungserträge (Rohn/Strimitzer)

Rohn/Strimitzer38. LfgNovember 2024

2. Die Befreiung für Beteiligungserträge (§ 10 Abs 1 KStG)

2.1. Allgemeines
2.1.1. Systembedingtheit

Beteiligungsertragsbefreiung

wirtschaftliche Doppelbesteuerung

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Die Befreiung der Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer ist eine sachliche Befreiung (vgl KStR 2013 Rz 1152). Ziel der Beteiligungsertragsbefreiung ist die Vermeidung der wirtschaftlichen Mehrfachbelastung von Gewinnen, die von Körperschaften erwirtschaftet und an ihre Anteilsinhaber ausgeschüttet werden (vgl EB zum KStG 1988, ErläutRV 622 BlgNR 17. GP 13; vgl Doralt/Ruppe, Steuerrecht I13 Tz 997; Staringer, Konzernsteuerrecht, 18. ÖJT 2012, Band IV/1, 25).

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