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Art XVI NYÜ (Czernich)

Czernich8. LfgMai 2008

Artikel XVI.

 

(1) Dieses Übereinkommen, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, wird in dem Archiv der Vereinten Nationen hinterlegt.

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