vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 226 KO (Burgstaller/Katzmayr)

Burgstaller/Katzmayr4. LfgNovember 2003

Geregelte Märkte

 

(1) Für die Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer an einem geregelten Markt und für Transaktionen im Rahmen eines geregelten Marktes im Sinne des Art. 1 Nr. 13 der Richtlinie 93/22/EWG ist das Recht des Staates maßgebend, das für den betreffenden Markt gilt bzw. das auf derartige Transaktionen anzuwenden ist. §§ 222 und 232 werden dadurch nicht berührt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte