vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 417 EO (Höllwerth)

Höllwerth36. LfgOktober 2022

Dritter Abschnitt

 

§ 417 Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte