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Vorwort

39. LfgMärz 2026

 Vorwort

Mit der 39. Lieferung wird nun nach drei Jahren eine Neuauflage initiiert, die Aktualisierungen, beginnend mit den Heften zu §§ 1 bis 54b EO, vornimmt. Seit der letzten Neuauflage gab es in diesen Bereichen nur kleinere gesetzliche Änderungen – etwa durch die ZVN 2023 (BGBl I 2023/77), mit der den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt wurde, virtuelle Tagsatzungen und Einvernehmungen durchzuführen, oder durch die Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle (BGBl I 2023/136), die vor allem betragliche Anpassungen brachte.

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