vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 555 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

b) wenn mehrere ohne Teilung;

 

§ 555. Sind ohne Vorschrift einer Teilung mehrere Erben eingesetzt worden, so teilen sie zu gleichen Teilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte