§ 26 (1) Wenn der Unternehmer aufgrund einer Preisminderung oder Vertragsauflösung zu einer Rückzahlung an den Verbraucher verpflichtet ist, hat er diese kostenfrei <i>Frössel</i> in <i>Schwimann/Kodek</i> (Hrsg), ABGB Praxiskommentar<sup>Aufl. 5</sup> (2026) § 26 VGG, Seite 1131 Seite 1131
und unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Preisminderungs- oder Auflösungserklärung zu leisten.