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§ 20 PRG (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflOktober 2021

§ 20. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

Seite 1360

Pauschalreisegesetz

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