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§ 12 PRG (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflOktober 2021

§ 12. (1) Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden von einer Vertragswidrigkeit betroffenen Zeitraum der Pauschalreise; dies gilt nicht, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist.

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