vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 EPG (Aichhorn)

AichhornOnlineaktualisierung 5.01Juni 2025

§ 5 (1) Eine eingetragene Partnerschaft darf nicht begründet werden

(Anm.: Z 1 aufgehoben durch VfGH 4. 12. 2017, G 258-259/2017, kundgemacht in BGBl. I Nr. 2017/161)

mit einer Person, die bereits verheiratet ist oder mit einer anderen Person eine noch aufrechte eingetragene Partnerschaft begründet hat;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte