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§ 2 EPG (Aichhorn)

AichhornOnlineaktualisierung 5.01Juni 2025

§ 2 Eine eingetragene Partnerschaft können nur zwei Personen begründen (eingetragene Partner). Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

BGBl I 2017/161 (VfGH G 258–259/2017-9)

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