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§ 1296 ABGB (Wagner)

Wagner5. AuflOktober 2025

§ 1296 Im Zweifel gilt die Vermutung, daß ein Schade ohne Verschulden eines anderen entstanden sei.

Mitwirkung: Frau Univ.-Ass.in Mag.a Dr.in Daniela Ecker, LL.B. sei für die Mitwirkung bei der Neuauflage herzlich gedankt.

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