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§ 1023 ABGB (Apathy/Burtscher)

Apathy/Burtscher5. AuflMai 2021

§ 1023. Die von einem Körper (Gemeinschaft) ausgestellten und übernommenen Vollmachten werden durch die Erlöschung der Gemeinschaft aufgehoben.

Literatur

Zollner, Zur Höchstpersönlichkeit der Stiftungsprüfung, PSR 2012, 168.

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