§ 17 Was den angebornen natürlichen Rechten angemessen ist, dieses wird so lange als bestehend angenommen, als die gesetzmäßige Beschränkung dieser Rechte nicht bewiesen wird.
Literatur
Gschnitzer, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts (1966); Schnorr, Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten und Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers, FS Strasser (1983) 97; Gahleitner, Der Schutz vor Belästigung im Arbeitsverhältnis, ZAS 2007, 148; Goricnik, Zur Kontrolle der Internet-Nutzung und des E-Mail-Verkehrs am Arbeitsplatz, jusIT 2009, 169.

