Unentgeltliche und ihnen gleichgestellte Verfügungen
Anfechtbar sind folgende in den letzten zwei Jahren vor der Anfechtung vorgenommene Rechtshandlungen:
Unentgeltliche und ihnen gleichgestellte Verfügungen
Anfechtbar sind folgende in den letzten zwei Jahren vor der Anfechtung vorgenommene Rechtshandlungen: