Mokrejs-Weinhappel1. AuflAugust 2023
Aufforderungen und Mitteilungen bei einer Exekutionshandlung
(1) Die bei einer Exekutionshandlung vorkommenden Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen erfolgen, falls nicht im gegenwärtigen Gesetz etwas anderes bestimmt ist, mündlich.