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zu § 25c EO (Garber/Otti)

Garber/Otti1. AuflAugust 2023

Kontaktaufnahme mit dem Verpflichteten

 

Wird der Verpflichtete bei einem Vollzugsversuch nicht angetroffen, so kann das Vollstreckungsorgan diesen auffordern, sich bei ihm zu melden, wenn der Zweck der Exekution dadurch nicht vereitelt wird.

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